Für mehr Gesundheit und Wohlbefinden

BGM

Ganzheitlicher Gesundheitsschutz für Ihr Unternehmen

Gefährdungen und Chancen im Blick

Unsere Arbeitswelt wird komplexer. Digitalisierung, Home-Office oder psychische Belastungen erfordern heutzutage eine neue Betrachtungsweise sowie Fürsorge und Betreuung. Wer sich um die Gesundheit von Mitarbeitenden bemüht, profitiert gleich doppelt: Gesunde und zufriedene Mitarbeitende sind belegbar produktiver, gleichzeitig reduzieren sich die Fehlzeiten.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) richtet sich an alle Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren möchten. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die psychische Gefährdungsbeurteilung sind gesetzlich geregelt und kümmern sich um die Wiedereingliederung sowie Gefährdungen von Mitarbeitenden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Wer benötigt das BGM?

Alle Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren möchten. 

Das umfasst die Dienstleistung
  • Stressmanagement
  • Bewegungsförderung und Online (Sport-)Kurse
  • Ernährungsberatung und Suchtprävention 
  • Weiterführende Mitarbeitenden-Schulungen zu vielfältigen Themen der Prävention
  • Individuelle Gesundheitstage und -aktionen
Was ist für Unternehmen wichtig zu wissen?

Das BGM trägt langfristig dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern. Gesunde und zufriedene Beschäftigte sind belegbar produktiver, gleichzeitig reduzieren sich die Fehlzeiten. Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einem verbesserten Unternehmensimage und können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren.

Wir sind für Sie da

Ermitteln Sie Ihren Bedarf

Wissen Sie, welche arbeitsmedizinische Betreuung Ihr Unternehmen benötigt und wie Sie das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig fördern können?

Gerne beraten wir Sie vollumfänglich und stellen gemeinsam mit Ihnen die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden in den Vordergrund. 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wer benötigt das BEM?

Alle Unternehmen, in denen Mitarbeitende mindestens sechs Wochen (auch kumulativ) innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt abwesend waren. Das BEM wird in § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) geregelt. 

Das umfasst die Dienstleistung
  • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit sowie die Integration in die Arbeitsprozesse
  • Unterstützung bei der Prävention und Sensibilisierung gegenüber beruflichen Belastungsfaktoren
  • Arbeitsplatzbegehung und –beratung
Was ist für Unternehmen wichtig zu wissen?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement zielt darauf ab, Ihre Mitarbeitenden nach längerer Krankheit oder mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dabei stehen Sie als Unternehmer in der Fürsorgepflicht. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, dass diese Pflicht erfüllt ist, sich Ihre Mitarbeitenden wohlfühlen und wieder zur ursprünglichen Leistungsfähigkeit zurückfinden. 

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes und zielt darauf ab, psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ihrer Minimierung zu ergreifen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung und legen damit einen wichtigen Grundstein zur Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens aller Mitarbeitenden.

Durch die systematische Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können psychische Erkrankungen und der Stress am Arbeitsplatz reduziert werden. 

Was ist für Unternehmen wichtig zu wissen?

In Deutschland ist die psychische Gefährdungsbeurteilung durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 5 Abs. 3 vorgeschrieben. Hierzu zählen auch psychische Belastungen, die durch die Arbeitsumgebung, den Arbeitsinhalt oder die Arbeitsorganisation entstehen können. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Gemeinsam tragen wir nicht nur zur Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden bei, sondern fördern auch die Produktivität und das vorherrschende Betriebsklima. 

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